Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
Zeitlicher Rahmen:
- Karfreitag auf Karsamstag oder
- Karsamstag auf Ostersonntag oder
- Ostersonntag auf Ostermontag
Die Feuer dürfen auch jeweils am Wochenende vor und am Wochenende nach den oben angeführten Terminen abgebrannt werden.
Öffentlichkeit:
Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Osterfeuer müssen allgemein zugänglich sein.
Zulässige Materialien:
Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich mit trockenen biogenen nicht beschichteten und nicht lackierten Materialien beschickt werden.
Sicherheitsvorkehrungen:
- Während des Abbrennens muss eine geeignete Aufsichtsperson dauernd anwesend sein.
- Ab einer Windgeschwindigkeit von 20 km/h ist das Abbrennen verboten.
- Ein Mindestabstand von 25 m zu benachbarten Gebäuden ist einzuhalten.
- Es dürfen nur zugelassene Anzündhilfen verwendet werden.
- Rauchentwicklung, die zu Beeinträchtigung der Sicht auf benachbarte Straßen führt, ist zu vermeiden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt!