Heizkostenzuschus 2021/22

Das Land Burgenland gewährt Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 20.09.2021) haben, zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2021/22 einen Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe einmalig pro Haushalt in der Höhe von € 165,-  gewährt.

Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses sind unter Vorlage aller Einkommensnachweise ab 20.09.2021 bis 31.12.2021 bei der zuständigen Gemeinde (Wohnsitzgemeinde) zu stellen.

Ein Heizkostenzuschuss kann nur gewährt werden, wenn das Haushaltseinkommen des Vormonats der Antragstellung nicht die Höhe der analog zu § 9 Bgld. Mindestsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 76/2010 i.d.F. LGBl. Nr. 82/2018 und § 299a ASVG, BGBl. Nr. 189/1955 i.d.F. BGBl. II Nr. 576/2020 festgelegten jeweiligen Einkommensgrenzen übersteigt. Diese Richtsätze betragen für das Jahr 2021 - netto:

 

- für alleinstehende Personen € 950,00
-

für alleinstehende PensionistInnen

(mind. 360 Beitragsmonate)

€ 1.114,00
- für Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 1.496,00
- pro Kind € 183,00
- für jede weitere Person im Haushalt € 475,00

 

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