Das Land Burgenland gewährt Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 07.09.2020) haben, zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2020/21 einen Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe einmalig pro Haushalt in der Höhe von € 165,- gewährt.
Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses sind unter Vorlage aller Einkommensnachweise ab 07.09.2020 bis 31.12.2020 bei der zuständigen Gemeinde (Wohnsitzgemeinde) zu stellen.
Ein Heizkostenzuschuss kann nur gewährt werden, wenn das Haushaltseinkommen des Vormonats der Antragstellung nicht die Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie dem Bgld. Mindestsicherungsgesetz übersteigt. Diese Richtsätze betragen für das Jahr 2020 - netto:
- | für alleinstehende Personen | € 918,00 |
- | für alleinstehende PensionistInnen (mind. 360 Beitragsmonate) | € 1.080,00 |
- | für Ehepaare/Lebensgemeinschaften | € 1.377,00 |
- | pro Kind | € 177,00 |
- | für jede weitere Person im Haushalt | € 459,00 |