Änderung Flächenwidmungsplan und Ankauf von Grundstücken

Die Marktgemeinde St. Michael i. Bgld. hat ein Verfahren zur Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplans der Großgemeinde eingeleitet. Sie haben die Möglichkeit, bis zum 30. September 2021 Umwidmungsvorschläge einzubringen.

Aufgrund der Novelle des Raumplanungsgesetzes 2019 wird zukünftig durch das Amt der Landesregierung für unbebautes Bauland eine Baulandabgabe eingehoben. Es ist ein Anliegen der Gemeinde, leistbare Bauplätze für die Ortsbevölkerung bereit zu halten. Daher ergeht die Anfrage an die Grundeigentümer von gewidmeten, aber noch unbebauten Bauplätzen, ob dieses Bauland zum Verkauf steht.

 

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!

 

Postwurfsendung vom 31.08.2021 ->

 

St. Michael, 31.08.2021