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Bgld. Handwerkerbonus 2021

Aktuelles

Das Land Burgenland stellt für diese Förderung gesamt € 3.000.000,- zur Verfügung.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • 25 % der reinen Arbeitsleistung (ohne Umsatzsteuer) wobei das Material maximal in der Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleistung gefördert wird - maximal € 10.000,- (inkl. Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten)
  • Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energiebedarfs dienen 25 % der Kosten (ohne Umsatzsteuer) für Arbeit und Material bis maximal € 14.000,-
  • 75 % der Kosten für Energieeffizienz-Checks und Energieausweise, maximal € 300,-

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Eigentümer des Wohnobjektes im Burgenland sowie deren nahestehenden Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder dieser gleichgestellt sind (z.B. EU-Bürger)
  • Pro Wohneinheit und FörderwerberIn können maximal zwei Förderansuchen eingebracht werden

 

Fördervoraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt bei dem die Baubewilligung bereits mind. 5 Jahre zurückliegt
  • Arbeitsleistungen müssen zwischen 01.01.2021 und 30.06.2021 erbracht werden
  • Endrechnung darf nicht vor dem 01.01.2021 oder nach dem 30.06.2021 ausgestellt sein
  • Endrechnung mit detaillierter Beschreibung der Leistung von einem befugtem Unternehmen mit Sitz im Burgenland
  • Ort der Leistungserbringung

 

Unterlagen für die Antragstellung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Originalrechnung(en) samt Originalzahlungsbeleg bzw. Endrechnung - Arbeitsleistung und Material sind getrennt aufzulisten!
  • Bestätigung eines befugten Unternehmens mit Sitz im Burgenland betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Funktion der Anlage (Haustechnik)
  • Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 umgesetzt wurde
  • Energieeffizienzförderungen bis € 14.000,- benötigen einen Energieausweis aus dem die Steigerung der Energieeffiziens bzw. die Senkung des Energiebedarfs hervorgeht

 

Nähere Informationen ->

Richtlinien 2021 ->

Antrag Handwerkerbonus 2021 ->

 

 

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Kontakt

Gemeindeamt St. Michael
A-7535 St. Michael, Hauptplatz 8
Telefon: +43 (0)3327 22 48
oder 40 04
Fax: +43 (0)3327 21 77 22
post@st-michael.bgld.gv.at

Öffnungszeiten

Gemeindeamt Parteienverkehr
Montag - Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr

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