Osterfeuer dürfen am Abend und in der Nacht vom
Feuer zur Sommersonnenwende am Abend und in der Nacht vom 21. Juni bis 22. Juni.
Feuer zur Wintersonnenwende am Abend und in der Nacht vom 21. Dezember bis 22. Dezember.
Die Feuer dürfen auch jeweils am Wochenende vor und am Wochenende nach den oben angeführten Terminen abgebrannt werden. Brauchtumsfeuer müssen allgemein zugänglich sein und dürfen ausschließlich mit trockenen biogenen nicht beschichteten und nicht lackierten Materialien beschickt werden.