Sonnwendfeuer

Sonnwendfeuer dürfen in der Nacht von 21. auf 22. Juni 2021 abgebrannt werden bzw. am am Wochenende davor oder danach (19./20. Juni 2021 bzw. 26./27. Juni 2021).

Öffentliche Sonnwendfeuer sind unter der Voraussetzung der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen wie auch der aktuellen COVID-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung zulässig.

Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der COVID-19 Krise Maßnahmen getroffen, wie inbesondere das Verbot der Zusammenkünfte im Freien für mehr als 16 Personen inkl. mj. Kinder gemäß § 13 Abs. 1 der COVID-19-Öffnungsverordnung, BGBl. II Nr. 214/2021, in der Fassung BGBl. II Nr. 256/2021, oder den Mindestabstand von 1 m.

Nähere Informationen im Schreiben der Bgld. Landesregierung ->