Der Bgld. Handwerkerbonus 2017 wurde verlängert!

Mit dem Burgenländischen Handwerkerbonus 2017 werden Arbeitsleistungen für die Sanierung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert.

  • Die Arbeiten müssen im Zeitraum vom 01. Jänner 2017 bis 15. April 2017 erbracht werden und pro Endrechnung mindestens € 400,00 betragen.
  • Gefördert werden 25 % der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer, maximal € 5.000,- (inkl. Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten) als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Förderungsanträge können bis längstens 25. April 2017 bei der Förderstelle eingebracht werden.

 

Nähere Informationen zum Bgld. Handwerkerbonus 2017 und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Land Burgenlandes. ->