Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hebt die Stallpflicht für Geflügel mit Samstag 25. März 2017 auf.

Da jedoch nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände besteht, bleiben bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in Kraft:

  • die Fütterung und Tränkung der Tiere muss im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen,
  • der Kontakt zu Wildvögel und deren Kot muss bestmöglich hintangehalten werden,
  • die Tränkung der Tiere darf nicht im Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen,
  • die Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit dem Geflügel in Kontakt waren, sind sorgfältig zu reinigen und desinfizieren und
  • die Betriebe müssen der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.

Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von allen Geflügelhaltern (auch von privaten (Klein-)Haltungen) einzuhalten und bleiben so lange in Kraft bis die Situation eine endgültige Aufhebung dieser Maßnahmen erlaubt.