Da jedoch nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände besteht, bleiben bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in Kraft:
- die Fütterung und Tränkung der Tiere muss im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen,
- der Kontakt zu Wildvögel und deren Kot muss bestmöglich hintangehalten werden,
- die Tränkung der Tiere darf nicht im Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen,
- die Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit dem Geflügel in Kontakt waren, sind sorgfältig zu reinigen und desinfizieren und
- die Betriebe müssen der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von allen Geflügelhaltern (auch von privaten (Klein-)Haltungen) einzuhalten und bleiben so lange in Kraft bis die Situation eine endgültige Aufhebung dieser Maßnahmen erlaubt.