Bgld. Handwerkerbonus - Sonderförderung 2020

Das Land Burgenland stellt für diese Förderung gesamt € 3.000.000,- zu Verfügung.

Gegenstand dieser Sonderwohnbauförderungsaktion ist die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Eigenheimen, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen deren Baubewilligung des letzten abgeschlossenen Bauverfahrens im Zeitpunkt des Einlangens des Ansuchens mind. 5 Jahre zurückliegt.

 

Was wird gefördert?

Kosten für Arbeitsleistung und Material ohne Umsatzsteuer insbesondere:

  • Erneuerung von Dächern
  • Spenglerarbeiten
  • Erneuerung von Fassaden
  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Malerarbeiten
  • Arbeiten an Einfriedungen, Terrassen, Garagen und Carports
  • Beschattungsmaßnahmen sowie
  • Installationen

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • 25 % der reinen Arbeitsleistung wobei das Material max. in der Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleistung gefördert wird. Ohne Umsatzsteuer, Auszahlung max. € 10.000,-
  • Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen 25 % der Kosten für Arbeit und Material bis max. € 14.000,-
  • 75 % der Kosten für Energieeffizienz-Checks und Energieausweise, max. € 300,-

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Eigentümer/in des Wohnobjektes im Burgenland sowie deren nahestehenden Personen, die die österr. Staatsbürgerschaft besitzen oder dieser gleichgestellt sind (z.B. EU-Bürger)
  • Pro Wohneinheit und Förderwerber/in können max. zwei Förderansuchen eingebracht werden
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in dem Objekt in dem die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, den Hauptwohnsitz begründet haben oder eine Begründung des Hauptwohnsitzes nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen anstreben

 

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Orignialrechnung(en) samt Originalzahlungsbeleg bzw. Endrechnung
  • Bestätigung eines befugten Unternehmens mit Sitz im Burgenland betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Funktion der Anlage (Haustechnik)
  • Bestätigung, dass die fördernde Leistung im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 umgesetzt wurde
  • Förderungsanträge können bis längstens 10.01.2021 bei der Förderstelle eingebracht werden

 

Die Förderungsanträge sind gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse zu richten:

Amt der Bgld. Landesregierung

Abteilung 3 - Finanzen

Hauptreferat Wohnbauförderung

Europaplatz 1

7000 Eisenstadt

 

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien!

 

Richtlinien ->

Antragsformular ->