Abbrennen von Osterfeuern

Brauchtumsfeuer wie insbesondere Osterfeuer sind in der derzeitigen Krisensituation nicht möglich und gesetzlich untersagt!

 

Zudem wird festgehalten, dass das Abbrennen von Grünschnitt und Gartenabfall im eigenen Garten, folglich auf Privatgrund, wenn das Feuer nicht allgemein zugänglich, also öffentlich ist, kein Brauchtumsfeuer darstellt und unter allen Umständen unzulässig ist. Das Verbrennen sog. nicht biogener Materialien wie behandeltem (z.B. lackiertem) Holz bis hin zu Müll ist absolut verboten.

 

Weitere Information vom Land Burgenland:

Informationsschreiben ->

Osterfeuer/Brauchtumsfeuer ->