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Aushang


Bürgerinformation Ölkesseltausch

Fördermöglichkeiten (Stand März 2022):

  • "Raus aus dem Öl" Förderung vom Bund (max. € 7.500,-)
  • "Ölkesseltauschförderung" vom Land Burgenland (max. € 3.500,-)
  • "Sauberes Heizen für Alle" vom Bund

 

Die Förderungen sind kombinierbar!

Insgesamt maximale mögliche Förderung: 80 % bzw. € 11.000,-

+ mögliche Zusatzförderung für einkommensschwache Haushalte durch "Sauberes Heizen für Alle".

 

Ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz gegeben, kann nur der Umstieg auf Nah-/Fernwärme gefördert werden.

 

Das öko Energieland Büro unterstützt Sie in der Abwicklung mit den Förderanträgen.

Bitte um Kontaktaufnahme unter:

DI Andrea Moser

Europastraße 1, 7540 Güssing

0677 630 34 704 oder a.moser@eee-info.net

 

Infoblatt ->


Stellenausschreibung

Lehrberuf Steuerassistenz

Für das Finanzamt Österreich werden für 2022 bundesweit 72 Lehrstellen für den Lehrberuf Steuerassistenz ausgeschrieben.

Ende der Bewerbungsfrist: 31.07.2022

Beginn der Tätigkeit: 01.09.2022

Broschüre Steuerassistenz ->

Stellenausschreibung ->


Rund um die Geburt

Krankenhaus Oberwart

Anmeldung erforderlich - 057979 33273 oder 05797933285

2,5 G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet)


Polizei Kriminalprävention

Lockdown und Kriminalität im Internet?

Haben Sie Schwierigkeiten nach einem Online-Kauf?

Konsumentenschutz oder www.ombudsmann.at unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen oder Problemen.


SVS Beratungstage 2022

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Landesstelle Burgenland


KOBV Sprechtage 2022

Der Behindertenverband für Wien, NÖ und Bgld.

Kammer für Arbeiter und Angestellte

Hauptstraße 59

7540 Güssing

Jeden 3. Montag im Monat von 09.30 - 11.00 Uhr

Termine derzeit nur nach telefonischer Terminvereinbarung: 01 / 406 15 86 - 47


Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut

Da vermehrt im Zuge von Begehungen sowie Instandhaltungen an Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, Grünschnittablagerungen im Abflussbereich vorgefunden werden, wird darauf hingewiesen, dass Öffentliches Wassergut für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist und einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes unterliegt.

Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.

 

 

Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können

  • den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
  • die Instandhaltung der Gewässer erschweren
  • die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen
  • die Ökologie des Gewässers und der Uferzone beeinträchtigen
  • bei Hochwasser zu Verklausungen führen

 

Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten. Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u.a. Besitzstörungs-, Unterlassungsklage, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme durch eine besondere und dauerhafte Vorrichtung nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht. Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) sowie eine Zustimmung durch die Liegenschaftsverwaltung für eine besondere und dauerhafte Vorrichtung vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.

 

Amt der Bgld. Landesregierung

Abteilung 5 - Baudirektion

Hauptreferat Wasserwirtschaft

Verwalter des Öffentlichen Wassergutes Burgenland Süd

Wiener Straße 53

7400 Oberwart


Ragweed

Ragweed Kooridinierungsstelle

Amt der Bgld. Landesregierung

Telefon: 0664 4047 135

E-Mail: ragweed@bgld.gv.at

 

Meldungen von Ragweed-Funden

über die Smartphone-App "Ragweed Finder" oder

über die Homepage www.ragweedfinder.at

 

Bekämpfung ist wichtig!

Jede einzelne Pflanze bildet bis zu 60.000 Samen, diese sind bis zu 40 Jahren keimfähig.

Beste Bekämpfungsmethode: Pflanze vor der Blüte ausreißen und in der Sonne verdorren lassen

 

Kontakt

Gemeindeamt St. Michael
A-7535 St. Michael, Hauptplatz 8
Telefon: +43 (0)3327 22 48
oder 40 04
Fax: +43 (0)3327 21 77 22
post@st-michael.bgld.gv.at

Öffnungszeiten

Gemeindeamt Parteienverkehr
Montag - Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr

Standort

Location

Allgemeines

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